Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.3.21 CH-FR

Art. 5 Verordnung über die Repräsentations- und Reiseentschädigungen der Oberamtspersonen - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Verordnung über die Repräsentations- und Reiseentschädigungen der Oberamtspersonen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

← Art. 4 Verordnung über die Repräsentations- und Reiseentschädigungen der Oberamtspersonen Reiseentschädigung

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →