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122.3.21 CH-FR

Art. 4 Verordnung über die Repräsentations- und Reiseentschädigungen der Oberamtspersonen - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 4 Verordnung über die Repräsentations- und Reiseentschädigungen der Oberamtspersonen · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Beschluss vom 28. Dezember 1981 über die Besoldung, die Repräsentations- und Reiseentschädigungen der Oberamtmänner (SGF 122.3.21) wird aufgehoben.

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