Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.0.21 AERREAL CH-FR

Art. 2 Reglement über die Ausarbeitung der Erlasse (AER) - Umfang

Allgemeine Bestimmungen - Gegenstand und Umfang
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 AER · Umfang

1. Die Ausarbeitung der Erlasse umfasst in der Regel

a) die Planung der Tätigkeiten;

b) die Prüfung, die Abfassung und die Übersetzung der Vorschläge;

c) das Vernehmlassungsverfahren;

d) die Antragstellung an die Beschlussbehörde;

e) die fachliche Begleitung bei der Beschlussfassung;

f) die Bereinigung der Texte.

2. Die Texte werden spätestens dann in der Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung erfasst, wenn sie in die Vernehmlassung gegeben werden.

← Art. 1 AER Reglement über die Ausarbeitung der Erlasse (AER) - Gegenstand und Geltungsbereich Art. 3 AER →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →