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Art. 3 Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG) - Schweizerfahne

WSchG; 1. Kapitel: Öffentliche Zeichen der Schweiz
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Art. 3 WSchG · Schweizerfahne

Die Schweizerfahne zeigt ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld.

Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das in Anhang 2 abgebildete Muster massgebend.

Vorbehalten bleiben: a. Seeschifffahrtsgesetz vom 23. September 1953 ; b. Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 ; c. Militärgesetz vom 3. Februar 1995 .

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