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844 MBGLCLLCCL CH-BL

§ 7 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Vermögensgrenze

Anspruchsvoraussetzungen
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§ 7 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Vermögensgrenze

1. Damit ein Anspruch auf Mietzinsbeiträge besteht, darf das Vermögen der Unterstützungseinheit die Vermögensgrenze nicht übersteigen.

2. Der Regierungsrat legt die Mindesthöhe der Vermögensgrenze fest.

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