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CH-BL
§ 7 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Vermögensgrenze
Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Vermögensgrenze
1. Damit ein Anspruch auf Mietzinsbeiträge besteht, darf das Vermögen der Unterstützungseinheit die Vermögensgrenze nicht übersteigen.
2. Der Regierungsrat legt die Mindesthöhe der Vermögensgrenze fest.