844
MBGLCLLCCL
CH-BL
§ 3 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Beitragsberechtigte
Anspruchsvoraussetzungen
§ 3 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Beitragsberechtigte
1. Beitragsberechtigt sind auf Gesuch hin Familien und Alleinerziehende mit mindestens 1 im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen oder in Erstausbildung stehenden Kind.
2. Beitragsberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung oder mit einem Ausweis F oder S.
3. Beitragsberechtigt ist, wer seit mindestens 2 Jahren im Kanton Wohnsitz hat.