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§ 6 Verordnung über die Tripartite Kommission (TPK) für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) - Inkrafttreten

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§ 6 Verordnung über die Tripartite Kommission (TPK) für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend am 1. Januar 2003 in Kraft.

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