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§ 27 Polizeigesetz (PolG) - Polizeigewahrsam

Legitimation, polizeiliche Massnahmen, polizeilicher Zwang und Rechtsschutz - Polizeiliche Massnahmen
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§ 27 PolG · Polizeigewahrsam

1. Die Polizei Basel-Landschaft kann vorübergehend Personen in Gewahrsam nehmen

a. die wegen ihres Zustands oder Verhaltens öffentliches Ärgernis erregen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden;

b. die sich dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer anderen freiheitsentziehenden Massnahme entzogen haben;

c. soweit dies zur Sicherstellung des Vollzugs einer durch die zuständige Instanz angeordneten Wegweisung, Ausweisung, Landesverweisung oder Auslieferungshaft notwendig ist;

d. * die in Fällen der häuslichen Gewalt andere Personen ernsthaft gefährden oder diesen mit einer ernsthaften Gefährdung drohen. Es kann gleichzeitig eine Massnahme gemäss § 26a verfügt werden. Die Polizei Basel-Landschaft übermittelt die Adresse der betroffenen Person an die Behörden gemäss § 26b Abs. 2.

2. Die festgehaltene Person hat Anspruch auf

a. unverzügliche und verständliche Unterrichtung über die Gründe ihrer Festnahme und über ihre Rechte;

b. Benachrichtigung einer Person ihres Vertrauens in der Schweiz;

c. * ...

3. ...

4. ...

5. Entfällt der Grund für den Gewahrsam, spätestens aber nach 24 Stunden, muss die Polizei Basel-Landschaft die festgehaltene Person in jedem Fall aus dem Polizeigewahrsam entlassen, sofern die Fortdauer des Freiheitsentzugs nicht aufgrund eines anderen Gesetzes angeordnet worden ist.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

2023.02.15.vv.1 · bl (Art. 27 Abs. 1 RPG)
Zoning Freeze Upheld for Future Urban Planning
Cited as the legal basis for the establishment of planning zones.
2023.02.15.vv.1 · bl (Art. 27 Abs. 1 Satz 2 RPG)
Zoning Freeze Upheld for Future Urban Planning
Used to state that construction projects within a planning zone can only be approved if they do not contradict existing or planned land-use plans and regulations.
2023.02.15.vv.1 · bl (Art. 27 Abs. 2 RPG)
Zoning Freeze Upheld for Future Urban Planning
Cited to confirm that the planning zone was limited to the legal maximum of five years.
copy.of.2011.36 · bl (Art. 27 Abs. 1 RPG)
Landowners' Right to Demand Planning Zones and Infrastructure Development
Cited as the legal basis for the possibility of establishing planning zones to secure future land-use planning.