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§ 2 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Kompetenzen der Gemeinden

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§ 2 RBG · Kompetenzen der Gemeinden

1. Die Gemeinden sind befugt, im Rahmen der übergeordneten Raumplanung sowie des übergeordneten Baurechts eigene Vorschriften zu erlassen.

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