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CIHTCRBG
CH-BL
§ 2 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Kompetenzen der Gemeinden
§ 2 RBG · Kompetenzen der Gemeinden
1. Die Gemeinden sind befugt, im Rahmen der übergeordneten Raumplanung sowie des übergeordneten Baurechts eigene Vorschriften zu erlassen.