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SBG
CH-BL
§ 4 Staatsbeitragsgesetz (SBG) - Abgeltung
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 SBG · Abgeltung
1. Eine «Abgeltung» ist ein Beitrag zum Ausgleich von finanziellen Lasten, die Dritten aus der Übertragung von kantonalen Aufgaben entstehen.