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360 SBG CH-BL

§ 4 Staatsbeitragsgesetz (SBG) - Abgeltung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 SBG · Abgeltung

1. Eine «Abgeltung» ist ein Beitrag zum Ausgleich von finanziellen Lasten, die Dritten aus der Übertragung von kantonalen Aufgaben entstehen.

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