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310 FHG CH-BL

§ 16 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Begriff

Steuerung von Aufgaben und Finanzen - Aufgaben- und Finanzplan
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§ 16 FHG · Begriff

1. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zeigt die mittelfristig ausgeglichene Entwicklung der Aufgaben und Finanzen auf und umfasst das Budget als 1. Jahr sowie die 3 darauffolgenden Jahre.

2. Er ist die Grundlage für die Erstellung des nächstjährigen Budgets.

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