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910.113 SVVOASA CH-BE

Art. 23 Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) - Ertragswert

Investitionskredite und Betriebshilfe
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Art. 23 Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) · Ertragswert

Der nach der Bundesgesetzgebung massgebende Ertragswert entspricht dem für die kantonale Steuerveranlagung massgebenden amtlichen Wert.

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