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731.21 IVÖBVOAIMPAIAAP CH-BE

Art. 14 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) - Veröffentlichungen (Art. 48 IVöB)

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Art. 14 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) · Veröffentlichungen (Art. 48 IVöB)

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