731.21
IVÖBVOAIMPAIAAP
CH-BE
Art. 14 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) - Veröffentlichungen (Art. 48 IVöB)
Vergabeverfahren
Art. 14 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) · Veröffentlichungen (Art. 48 IVöB)
Der Auftraggeber veröffentlicht auf der Internetplattform www.simap.ch ebenfalls Zuschläge, die ab dem für das offene oder das selektive Verfahren massgebenden Schwellenwert freihändig erteilt wurden.