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668.21 VRVORIORIP CH-BE

Art. 7 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) - Fristverlängerung

Ordentliche Rückerstattung
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Art. 7 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) · Fristverlängerung

1. Eine für die Einreichung der Steuererklärung gewährte Fristverlängerung gilt auch für den Rückerstattungsantrag; die Verwirkungsfrist gemäss Artikel 32 VStG[3] kann jedoch in keinem Falle verlängert werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

SK 2016 21 · be (Art. 7 Abs. 3 VRV)
Prosecutor v. Driver (Traffic Violation over Passing Pedestrian Island)
Cited as a legal basis for the conviction regarding passing traffic islands.