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668.21 VRVORIORIP CH-BE

Art. 1 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) - Zweck

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Art. 1 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) · Zweck

Diese Verordnung regelt die Organisation und das Verfahren für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer sowie alle übrigen Punkte, welche der Kanton nach Massgabe des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer als Vollzugsbehörde zu regeln hat.

Zweck Art. 2 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) →

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