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Art. 3 Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) - Berechnung

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Art. 3 Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) · Berechnung

1. Das nicht unter Artikel 16 Absatz 8 Buchstaben a bis f StG fallende Einkommen der steuerpflichtigen Person bleibt für die Feststellung des Steuersatzes ausser Betracht.

2. Sozialabzüge (Art. 40 und 64 StG) sind nicht zulässig.

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