661.312.21
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CH-BE
Art. 3 Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) - Berechnung
Art. 3 Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) · Berechnung
1. Das nicht unter Artikel 16 Absatz 8 Buchstaben a bis f StG fallende Einkommen der steuerpflichtigen Person bleibt für die Feststellung des Steuersatzes ausser Betracht.
2. Sozialabzüge (Art. 40 und 64 StG) sind nicht zulässig.