Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.13 GSDDLJ CH-BE

Art. 3 Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) - Parteieingaben

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) · Parteieingaben

1. In der Gerichtsregion Berner Jura-Seeland sind Schriftsätze und mündliche Anbringen vor den Behörden gemäss Artikel 2 Absatz 1 in französischer Sprache zu formulieren.

2. Vor den übrigen Behörden der Gerichtsregion Berner Jura-Seeland sowie den obersten Gerichten, den kantonal zuständigen Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaften sowie der Schlichtungsbehörde in Fällen nach dem Gleichstellungsgesetz steht den Parteien für ihre Schriftsätze und ihre mündlichen Anbringen die freie Wahl zwischen den beiden Amtssprachen zu.

3. In den anderen Gerichtsregionen sind Schriftsätze und mündliche Anbringen in deutscher Sprache zu formulieren.

← Art. 2 Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) Gegenstand Art. 4 Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →