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161.13 GSDDLJ CH-BE

Art. 2 Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) - Amtssprachen

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Art. 2 Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) · Amtssprachen

1. In der Gerichtsregion Berner Jura-Seeland ist die Amtssprache der folgenden Behörden das Französische

a Aussenstelle des Regionalgerichts,

b Aussenstelle der regionalen Schlichtungsbehörde,

c Aussenstelle der regionalen Staatsanwaltschaft,

d Aussenstelle der regionalen Dienststelle der Jugendanwaltschaft.

2. Die Amtssprachen der übrigen Behörden der Gerichtsregion Berner Jura-Seeland, der obersten Gerichte und der kantonal zuständigen Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaften sowie der Schlichtungsbehörde in Fällen nach dem Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)[[3]](#paragraphtext_content_fn_6755_2_3_c) sind das Französische und das Deutsche.

3. In den anderen Gerichtsregionen ist die Amtssprache der Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaften das Deutsche.

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