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Art. 65a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - 2. Kommunale Erlasse

Verwaltungsinternes Beschwerdeverfahren - Beschwerdeverfahren
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Art. 65a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) · 2. Kommunale Erlasse

Zur Beschwerde gegen kommunale Erlasse ist befugt, wer durch den angefochtenen Erlass mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit in schutzwürdigen Interessen betroffen sein könnte.

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