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154.21 GEBVOEMO CH-BE

Art. 6 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Arten von Tarifen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 6 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Arten von Tarifen

1. Diese Verordnung mit ihren Anhängen kennt drei Arten von Tarifen. Die Gebühr

a) wird mit einem fixen Betrag festgelegt (fixer Tarif);

b) ist innerhalb einer Ober- und Untergrenze festzulegen (Rahmentarif);

c) bemisst sich nach dem Zeitaufwand (Tarif nach Zeitaufwand).

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