154.21
GEBVOEMO
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Arten von Tarifen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Arten von Tarifen
1. Diese Verordnung mit ihren Anhängen kennt drei Arten von Tarifen. Die Gebühr
a) wird mit einem fixen Betrag festgelegt (fixer Tarif);
b) ist innerhalb einer Ober- und Untergrenze festzulegen (Rahmentarif);
c) bemisst sich nach dem Zeitaufwand (Tarif nach Zeitaufwand).