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154.21 GEBVOEMO CH-BE

Art. 10 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Zusammensetzung der Gebühren 1 Pauschalgebühr

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 10 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Zusammensetzung der Gebühren 1 Pauschalgebühr

1. Die in dieser Verordnung und ihren Anhängen festgelegten Gebühren umfassen den für die Dienstleistungen normalerweise anfallenden Verwaltungsaufwand wie Personal-, Raum-, Material-, Geräte- und Maschinenkosten sowie Post- und Telefongebühren.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

32 13 11 67 · be (Art. 10 GebV)
Land Registry Fee Dispute Over Property Exchange
Cited to explain the nature of flat-rate fees covering administrative overhead.