955.21
TG
CH-AR
Art. 17 Tourismusgesetz (TG) - Übertragung von Aufgaben
4. Abschnitt: Kommunale Kurtaxen
Art. 17 TG · Übertragung von Aufgaben
1. Die Gemeinde kann die Erhebung und Verwendung der Kurtaxe an Dritte übertragen, sofern dies im Kurtaxenreglement vorgesehen ist.