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955.21 TG CH-AR

Art. 17 Tourismusgesetz (TG) - Übertragung von Aufgaben

4. Abschnitt: Kommunale Kurtaxen
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Art. 17 TG · Übertragung von Aufgaben

1. Die Gemeinde kann die Erhebung und Verwendung der Kurtaxe an Dritte übertragen, sofern dies im Kurtaxenreglement vorgesehen ist.

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