Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
955.21 TG CH-AR

Art. 10 Tourismusgesetz (TG)

2. Abschnitt: Fördermassnahmen - III. Konzeptionelle Grundlagen
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Art. 10 TG

1. Der Kanton kann die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen wie Statistiken, Wertschöpfungs- und Machbarkeitsstudien veranlassen oder finanziell unterstützen.

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