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822.21 CH-AR

Art. 8 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Heimarbeit - Inkrafttreten

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Art. 8 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Heimarbeit · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

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