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53_2000 AT

53. Bundesgesetz: Änderung des Schulunterrichtsgesetzes

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 53. Bundesgesetz: Änderung des Schulunterrichtsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 98/1999, wird wie folgt geändert

Im § 82 Abs. 5e Z 4 wird die Zahl „2000“ durch die Zahl „2002“ ersetzt.

BGBlPdf 53. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher

Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. III Nr. 209/1998) wird wie folgt ergänzt

Art. 54a Z 5 lit. p und q lauten

„p) Streitigkeiten zwischen Miteigentümern eines Schiffes über das Eigentum, den Besitz, den

Einsatz oder die Erträgnisse dieses Schiffes;

q) Schiffshypotheken und sonstige vertragliche Pfandrechte an einem Schiff.“

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