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53_1967 AT

53. Bundesgesetz: Übergang einer Verbindlichkeit der Steinkohlenbergbau Grünbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation auf den Bund als Alleinschuldner

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 53. Bundesgesetz: Übergang einer Verbindlichkeit der Steinkohlenbergbau Grünbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation auf den Bund als Alleinschuldner

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

geht von den Verbindlichkeiten der Steinkohlenbergbau

Grünbach Gesellschaft mit beschränkter

Haftung in Liquidation gegenüber der Vereinigten

Österreichischen Eisen- und Stahlwerke

Aktiengesellschaft im Gesamtbetrag von

S 90,490.507'— der aus Darlehenszuzählungen

stammende Teilbetrag von S 74,653.431'27 im

Sinne der Bestimmungen des § 1405 Allgemeines

Bürgerliches Gesetzbuch auf den Bund als Alleinschuldner

über. Den Verlust, der durch die Uneinbringlichkeit

der aus aufgelaufenen Zinsen bestehenden

Restforderung im Betrag von

S 15,837.07573 entsteht, hat die Vereinigte

Österreichische Eisen- und Stahlwerke Aktiengesellschaft

zu tragen.

(2) Dem Bund erwachsen aus der Schuldübernahme

gemäß Abs. 1 erster Satz keine Ansprüche

gegenüber dem bisherigen Schuldner.

§ 2. Die vom Bund gemäß § 1 übernommene

Verbindlichkeit ist unverzinslich und in

nicht mehr als vier unmittelbar aufeinander folgenden

jährlichen Teilbeträgen, beginnend mit

dem Jahr 1967, zu tilgen.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen

betraut.

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