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341_1992 AT

341. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Binder

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 341. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Binder

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Binder, BGBl. Nr. 69/1977 und 569/1986, wird wie folgt geändert

§ 5 lautet

„Zusatzprüfung

§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Drechsler, Tischler oder Wagner kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Binder abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten §§ 2, 4 und 6 Abs. 1."

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