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20004883 AT

Bundesstraßenplanungsgebiet - Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bundesstraßenplanungsgebiet - Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf

Bundesstraßenplanungsgebiet - Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf

Bundesrecht Bundesstraßenplanungsgebiet - Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der A 5 Nord Autobahn im Bereich der Gemeinden Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf wird das aus dem Lageplan, Planzeichen A5/1-02, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Der vorerwähnte Lageplan liegt in den betroffenen Gemeinden, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.

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