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VB.2012.00554 • VG ZH VB.2012.00554 KI-generiert

Termination for Pre-Employment Misconduct: Limits and Connection to Employment

Geschäftsnummer VB.2012.00554
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed whether an employment relationship could be terminated due to misconduct that occurred prior to employment, finding that while a significant breach of trust can justify termination, this cannot be used to circumvent protective dismissal regulations. The court reasoned that a termination is only lawful if the prior conduct has a legitimate connection to the employment relationship, such as affecting the employee's duties of work, diligence, or loyalty, or if it constituted a known prerequisite for the hiring, and in this specific case, those conditions were not met, leading to the granting of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Auflösung des Arbeitsverhältnisses | [Unter welchen Voraussetzungen kann einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer aufgrund eines vordienstlichen Fehlverhaltens gekündigt werden?] Eine tief greifende Störung oder der Verlust des Vertrauens im Arbeitsverhältnis kann einen sachlichen Grund für eine Kündigung darstellen. Jedoch dürfen nicht unter Hinweis auf fehlendes Vertrauen Kündigungsschutzvorschriften umgangen werden (E. 2.3). Rechtmässig ist eine Kündigung nur dann, wenn sie wegen einer Eigenschaft erfolgt, die einen rechtsgenügenden Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis aufweist. Ein derartiger Zusammenhang ist vor allem dann gegeben, wenn solche Eigenschaften die Arbeits-, Sorgfalts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers berühren oder wenn sie erkennbare Voraussetzung für die Anstellung gebildet haben (E. 3.3). Vorliegend sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (E. 3.4-7). Gutheissung.

Schlagwörter

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses Vorleben Pflichtverletzung Übergang des Arbeitsverhältnisses Arbeitsbedingungen Vorvertragliche Rechte und Pflichten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00554

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00554 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.02.2013 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Auflösung des Arbeitsverhältnisses · [Unter welchen Voraussetzungen kann einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer aufgrund eines vordienstlichen Fehlverhaltens gekündigt werden?] Eine tief greifende Störung oder der Verlust des Vertrauens im Arbeitsverhältnis kann einen sachlichen Grund für eine Kündigung darstellen.

Jedoch dürfen nicht unter Hinweis auf fehlendes Vertrauen Kündigungsschutzvorschriften umgangen werden (E. 2.3). Rechtmässig ist eine Kündigung nur dann, wenn sie wegen einer Eigenschaft erfolgt, die einen rechtsgenügenden Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis aufweist. Ein derartiger Zusammenhang ist vor allem dann gegeben, wenn solche Eigenschaften die Arbeits-, Sorgfalts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers berühren oder wenn sie erkennbare Voraussetzung für die Anstellung gebildet haben (E. 3.3). Vorliegend sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (E. 3.4-7).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · ARBEITSLOSENENTSCHÄDIGUNG MELDEPFLICHT MISSBRÄUCHLICHE KÜNDIGUNG NEBENVERDIENST RAV VERTRAUENSVERLUST VORDIENSTLICHES VERHALTEN ZWISCHENVERDIENST · Rechtsnormen: · Art. 23 Abs. III AVIG Art. 24 AVIG Art. 336 Abs. I lit. a OR Art. 336a Abs. II OR § 16 lit. a PG § 18 Abs. II PG § 18 Abs. III PG § 29a Abs. II VRG § 65a Abs. III VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3