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VB.2012.00541 • VG ZH VB.2012.00541 KI-generiert

Drug Offender Denied Residence Permit Despite New Child

Geschäftsnummer VB.2012.00541
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a decision denying a renewed request for a residence permit, despite the applicant having a child born after the initial denial. The court found that while the new family circumstance was considered, the public interest in removing the applicant, who had a prior conviction for a drug offense, still outweighed his private interest in remaining in the country. The court determined that the original decision to deny the permit was not retroactively flawed and a different outcome was not warranted.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) | Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung): Der Beschwerdeführer beantragte, nachdem ihm die Aufenthaltsbewilligung nicht erteilt worden war, Wiedererwägung dieses Entscheids durch das Migrationsamt. Dieses hat zwar nunmehr die Beziehung zu seiner erst nach Erlass der abweisenden Verfügung geborenen Tochter berücksichtigt, ist aber zu Recht zu dem Schluss gelangt, dass trotz veränderter Sachlage die ursprüngliche Verfügung nicht nachträglich fehlerhaft erscheint und sich ein abweichender Entscheid folglich nicht aufdrängt. Es überwiegt nämlich nach wie vor das öffentliche Interesse an der Fernhaltung des straffällig gewordenen Beschwerdeführers - der sich eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht hatte - sein privates Interesse am Verbleib in der Schweiz. Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Ausschaffungshaft Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung bisheriger Rechtsstatus Wiedererwägung des Asylgesuchs vorsorgliche Zuteilung der Obhut

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 13 BV
This article likely relates to the right to family life, which was a consideration in the case.
Art. 29 BV
This article likely relates to procedural rights or the right to be heard, which are fundamental rights under Swiss law.
Art. 8 Abs. 1 EMRK
The court considered the applicant's private interest in remaining in Switzerland due to his family ties.
Art. 8 Abs. 2 EMRK
The court weighed the public interest in keeping the applicant, who had committed a drug offense, out of Switzerland against his private interest.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 8 Abs. 1 EMRK

The court considered the applicant's private interest in remaining in Switzerland due to his family ties.

Art. 8 Abs. 2 EMRK

The court weighed the public interest in keeping the applicant, who had committed a drug offense, out of Switzerland against his private interest.

Art. 13 BV

This article likely relates to the right to family life, which was a consideration in the case.

Art. 29 BV

This article likely relates to procedural rights or the right to be heard, which are fundamental rights under Swiss law.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00541

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00541 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.03.2013 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 22.10.2013 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung):

Der Beschwerdeführer beantragte, nachdem ihm die Aufenthaltsbewilligung nicht erteilt worden war, Wiedererwägung dieses Entscheids durch das Migrationsamt. Dieses hat zwar nunmehr die Beziehung zu seiner erst nach Erlass der abweisenden Verfügung geborenen Tochter berücksichtigt, ist aber zu Recht zu dem Schluss gelangt, dass trotz veränderter Sachlage die ursprüngliche Verfügung nicht nachträglich fehlerhaft erscheint und sich ein abweichender Entscheid folglich nicht aufdrängt. Es überwiegt nämlich nach wie vor das öffentliche Interesse an der Fernhaltung des straffällig gewordenen Beschwerdeführers - der sich eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht hatte - sein privates Interesse am Verbleib in der Schweiz.

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BETÄUBUNGSMITTELDELIKT FAMILIENNACHZUG WIEDERERWÄGUNG · Rechtsnormen: · Art. 13 BV Art. 29 BV Art. 8 Abs. 1 EMRK Art. 8 Abs. 2 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3