Denial of Transfer from Closed to Open Penal Confinement Due to Flight Risk
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the decision of the penal execution authorities to deny a request for transfer from closed to open penal confinement, primarily based on the high risk of flight. Although the applicant had lived in the country for twelve years, was married to a citizen, and had a child, the impending deportation due to criminal activity and non-renewal of his residency permit, coupled with the likely dissolution of his marriage and continuing ties to his home country, justified the risk assessment, leading the court to reject the appeal and waive a public hearing.
Legislator-Regeste
AmtlichVersetzung in den offenen Strafvollzug | Versetzung in den offenen Strafvollzug. Die Strafvollzugsbehörden wiesen das Gesuch des Beschwerdeführers um Versetzung vom geschlossenen in den offenen Strafvollzug zu Recht wegen Fluchtgefahr ab: Der aus Guinea stammende Beschwerdeführer lebt zwar seit 12 Jahren in der Schweiz, ist mit einer Schweizerin verheiratet und hat mit ihr ein Kind. Doch aufgrund seiner Deliktstätigkeit bzw. seiner (höchstrichterlich bestätigten) Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung droht ihm die Wegweisung aus der Schweiz. Hinzu kommt, dass die Ehe des Beschwerdeführers mittlerweile vor dem Ende steht und dass er nach wie vor Kontakte zu seinem Heimatland unterhält, in dem er seine ersten 25 Lebensjahre verbrachte (E. 4.1). Verzicht auf Durchführung einer mündlichen (öffentlichen) Verhandlung (E. 4.2). Abweisung
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article, concerning the execution of sentences, appears to be the basis for the court's decision regarding the transfer to open custody, as the facts revolve around the execution of the sentence.
This provision of the Zurich Prison Ordinance is cited as a legal norm potentially underpinning the decision regarding the transfer to open custody.
This provision of the Zurich Prison Ordinance is cited as a legal norm potentially underpinning the decision regarding the transfer to open custody.
This provision of the Foreigners Act is cited as a legal norm relevant to the case, likely because the risk of deportation influences the flight risk assessment.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00451
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00451 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.09.2012 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Versetzung in den offenen Strafvollzug · Versetzung in den offenen Strafvollzug. Die Strafvollzugsbehörden wiesen das Gesuch des Beschwerdeführers um Versetzung vom geschlossenen in den offenen Strafvollzug zu Recht wegen Fluchtgefahr ab: Der aus Guinea stammende Beschwerdeführer lebt zwar seit 12 Jahren in der Schweiz, ist mit einer Schweizerin verheiratet und hat mit ihr ein Kind.
Doch aufgrund seiner Deliktstätigkeit bzw. seiner (höchstrichterlich bestätigten) Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung droht ihm die Wegweisung aus der Schweiz. Hinzu kommt, dass die Ehe des Beschwerdeführers mittlerweile vor dem Ende steht und dass er nach wie vor Kontakte zu seinem Heimatland unterhält, in dem er seine ersten 25 Lebensjahre verbrachte (E. 4.1). Verzicht auf Durchführung einer mündlichen (öffentlichen) Verhandlung (E. 4.2). Abweisung · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG AUFENTHALTSBEWILLIGUNG EHE FLUCHTGEFAHR GEFÄHRDUNG OFFENER VOLLZUG ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG RESTSTRAFE VERSETZUNG WEGWEISUNG · Rechtsnormen:
· Art. 64 Abs. I AuG § 43 Abs. I JVV § 60 JVV Art. 76 Abs. II StGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3