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VB.2012.00437 • VG ZH VB.2012.00437 KI-generiert

Driver's License Revocation Upheld for Alcohol Abstinence Violation

Geschäftsnummer VB.2012.00437
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld a driver's license revocation because the driver violated a mandatory alcohol abstinence condition, as evidenced by occasional alcohol consumption. The court found the revocation, based on statutory provisions for traffic offenses, to be a proportionate measure.

Legislator-Regeste

Amtlich

Führerausweisentzug | Sicherungsentzug: Nichteinhaltung der Auflage der Alkoholabstinenz. Der gelegentliche bzw. nach den Ausführungen des Beschwerdeführers an zwei Tagen erfolgte Alkoholkonsum stellt einen Verstoss gegen die in der Verfügung vom 9. August 2011 statuierte Auflage der Alkoholabstinenz dar (E. 4.3). Der Führerausweisentzug gestützt auf Art. 16 Abs. 1 SVG erweist sich im vorliegenden Fall als verhältnismässig (E. 5.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Entzug der Konzession Verletzung der Verkehrsregeln Freistellung vom Verbot wiederholtes Fahren im fahrunfähigen Zustand Fahren trotz Führerausweisentzugs Vollstreckungsverwirkung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 16 Abs. 1 SVG

This provision is cited as the legal basis for the revocation of the driving license due to violation of the alcohol abstinence requirement.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00437

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00437 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.11.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Sicherungsentzug: Nichteinhaltung der Auflage der Alkoholabstinenz. Der gelegentliche bzw. nach den Ausführungen des Beschwerdeführers an zwei Tagen erfolgte Alkoholkonsum stellt einen Verstoss gegen die in der Verfügung vom 9. August 2011 statuierte Auflage der Alkoholabstinenz dar (E. 4.3).

Der Führerausweisentzug gestützt auf Art. 16 Abs. 1 SVG erweist sich im vorliegenden Fall als verhältnismässig (E. 5.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · ALKOHOL ALKOHOLABHÄNGIGKEIT ALKOHOLABSTINENZ AUFLAGE, VERKEHRSMEDIZINISCHE HAARANALYSE SICHERUNGSENTZUG STRASSENVERKEHRSRECHT SUCHTERKRANKUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERKEHRSMEDIZINISCHE ABKLÄRUNG VERKEHRSMEDIZINISCHES GUTACHTEN · Rechtsnormen: · Art. 16 Abs. I SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4