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VB.2012.00430 • VG ZH VB.2012.00430 KI-generiert

Appellant v. Care Center Regarding Visitation Ban

Geschäftsnummer VB.2012.00430
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

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A party subject to a facility-imposed ban at a care center appealed a lower court's decision which found the complete ban disproportionate and instead granted a minimal visiting right of three two-hour sessions per week for the appellant to see a patient in a persistent vegetative state whom he had visited daily for eight years. The court reasoned that while the limited visiting right infringed upon the appellant's fundamental rights concerning personal sphere and privacy, the measure served the legitimate public interest of ensuring an orderly operation of the facility and protecting staff due to threats emanating from the appellant, making the restricted access a reasonable, necessary, and proportionate precautionary measure, leading to the dismissal of the appeal and granting of free legal aid.

Legislator-Regeste

Amtlich

Hausverbot | Minimales Besuchsrecht im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme. Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden (E. 1). Die Vorinstanz stufte das von einem Pflegezentrum gegenüber einem Besucher angeordnete Hausverbot als unverhältnismässig ein und gewährte dem Beschwerdeführer ein Besuchsrecht von 3 x 2 Std. wöchentlich. Auch wenn die Vorinstanz danach nicht mehr ausführlich auf die Frage der aufschiebenden Wirkung einging, hat sie die Begründungspflicht dadurch nicht verletzt (E. 2). Der Beschwerdeführer besuchte die Wachkomapatientin in den letzten 8 Jahren täglich. Das angeordnete minimale Besuchsrecht tangiert Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 1 BV, bezweckt jedoch einen geordneten Betrieb des Pflegeheims und liegt damit im öffentlichen Interesse (E. 3). Zudem ist es aufgrund der vom Beschwerdeführer ausgegangenen Drohungen zum Schutz der Angestellten notwendig. Weil sichergestellt ist, dass der Beschwerdeführer die Patientin regelmässig besuchen kann, ist die vorsorgliche Massnahme zumutbar (E. 4). Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung (E. 6). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Besuchsrecht Ausübung des Besuchsrechts Grundrechte richterliche Fürsorgepflicht Pflegeheim Haftstrafe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 64 BGG

The court granted the request for free legal aid and assistance in the dispositive section.

Art. 66 Abs. 1 BGG

The court rejected the appeal, meaning the losing party bears the costs, referencing this article.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00430

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00430 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.08.2012 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Hausverbot · Minimales Besuchsrecht im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme. Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden (E. 1). Die Vorinstanz stufte das von einem Pflegezentrum gegenüber einem Besucher angeordnete Hausverbot als unverhältnismässig ein und gewährte dem Beschwerdeführer ein Besuchsrecht von 3 x 2 Std. wöchentlich.

Auch wenn die Vorinstanz danach nicht mehr ausführlich auf die Frage der aufschiebenden Wirkung einging, hat sie die Begründungspflicht dadurch nicht verletzt (E. 2). Der Beschwerdeführer besuchte die Wachkomapatientin in den letzten 8 Jahren täglich. Das angeordnete minimale Besuchsrecht tangiert Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 1 BV, bezweckt jedoch einen geordneten Betrieb des Pflegeheims und liegt damit im öffentlichen Interesse (E. 3). Zudem ist es aufgrund der vom Beschwerdeführer ausgegangenen Drohungen zum Schutz der Angestellten notwendig.

Weil sichergestellt ist, dass der Beschwerdeführer die Patientin regelmässig besuchen kann, ist die vorsorgliche Massnahme zumutbar (E. 4). Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung (E. 6). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFSCHIEBENDE WIRKUNG AUFSCHIEBENDE WIRKUNG UND VORSORGLICHE MASSNAHMEN BESUCHSRECHT DROHUNG HAUSVERBOT PATIENT PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ PFLEGEHEIM PFLEGEPERSONAL POLIZEI-, SICHERHEITS- UND ORDNUNGSRECHT PRIVATLEBEN VORSORGLICHE MASSNAHME · Rechtsnormen: · Art. 10 Abs. II BV Art. 13 Abs. I BV Art. 29 Abs. II BV § 15b GemeindeG § 72 Abs. II GemeindeG § 2 Abs. 2 PATIENTENG § 39 Abs. II PG § 6 VRG § 16 VRG § 25 Abs. I VRG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4