Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2012.00372 • VG ZH VB.2012.00372 KI-generiert

Owner Intervention in Yew Tree Protection Appeal Based on Aesthetic Value

Geschäftsnummer VB.2012.00372
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court permitted a new property owner to intervene in an appeal concerning the protected status of two yew trees, concluding that the initial designation was unjustified because the term "valuable" in the relevant planning law encompasses aesthetic value, not solely biological or ecological worth. The court reasoned that while yews are not inherently valuable in urban areas and no specific ecological importance was shown, the trees failed to sufficiently shape the neighborhood's appearance given their location between a residence and train tracks; consequently, the private and economic interests of the owner regarding adequate daylight outweighed the minimal public interest in preservation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Unterschutzstellung | Unterschutzstellung zweier Eiben: Qualifikation als Schutzobjekt; Verhältnismässigkeit. Der Eintritt der neuen Eigentümerin der streitbetroffenen Liegenschaft in das Rechtsmittelverfahren ist zulässig (E. 1.2). Der Begriff "wertvoll" im Sinn von § 203 Abs. 1 lit. f PBG umfasst nicht nur den biologischen oder ökologischen Wert, sondern auch den gestalterisch-ästhetischen Wert (E. 4). Ausgewachsene Eiben sind im Stadtgebiet nicht per se biologisch wertvoll (E. 4.1.1). Eine besondere ökologische Bedeutung der beiden Eiben wurde nicht dargelegt (E. 4.1.2). Die Vorinstanz hat eine prägende Wirkung der beiden Eiben auf das Quartierbild zu Unrecht bejaht. Die Eiben kommen an ihrem Standort zwischen dem Wohnhaus und den Bahngleisen nicht hinreichend zur Geltung (E. 4.2). Das öffentliche Interesse und das private Interesse an einer gehörigen Belichtung der Wohnräume sowie die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerin überwiegen das höchstens geringe öffentliche Interesse an einer Erhaltung der Eiben (E. 5). Gutheissung.

Schlagwörter

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Belegenheit des Grundstücks öffentliches Eigentum Fällung von Bäumen Schutz des öffentlichen Interesses Städtebau Natur- und Heimatschutz

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 203 Abs. I lit. f PBG

This provision concerning the definition of a valuable object was used to assess the merits of the case regarding the protection of the yew trees.

Art. 66 Abs. 1 BV

This provision was used to rule on the costs of the proceedings, as the appeal was granted.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00372

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00372 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.02.2013 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Unterschutzstellung · Unterschutzstellung zweier Eiben: Qualifikation als Schutzobjekt; Verhältnismässigkeit. Der Eintritt der neuen Eigentümerin der streitbetroffenen Liegenschaft in das Rechtsmittelverfahren ist zulässig (E. 1.2). Der Begriff "wertvoll" im Sinn von § 203 Abs. 1 lit. f PBG umfasst nicht nur den biologischen oder ökologischen Wert, sondern auch den gestalterisch-ästhetischen Wert (E. 4).

Ausgewachsene Eiben sind im Stadtgebiet nicht per se biologisch wertvoll (E. 4.1.1). Eine besondere ökologische Bedeutung der beiden Eiben wurde nicht dargelegt (E. 4.1.2). Die Vorinstanz hat eine prägende Wirkung der beiden Eiben auf das Quartierbild zu Unrecht bejaht. Die Eiben kommen an ihrem Standort zwischen dem Wohnhaus und den Bahngleisen nicht hinreichend zur Geltung (E. 4.2). Das öffentliche Interesse und das private Interesse an einer gehörigen Belichtung der Wohnräume sowie die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerin überwiegen das höchstens geringe öffentliche Interesse an einer Erhaltung der Eiben (E. 5).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · BAUMSCHUTZ BELICHTUNG NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ PARTEIWECHSEL PRÄGENDE WIRKUNG SCHUTZOBJEKT SCHUTZWÜRDIGKEIT UNTERSCHUTZSTELLUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WOHNHYGIENE · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I lit. f PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3