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VB.2012.00336 • VG ZH VB.2012.00336 KI-generiert

Hydropower Permit Appeal Dismissed Over Zoning and Environmental Concerns

Geschäftsnummer VB.2012.00336
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A legal challenge was brought concerning a building permit and associated environmental and water protection permits for a small hydropower plant utilizing pre-treated wastewater. The court reasoned that the facility, including its underground piping, qualified as a structure under relevant zoning provisions and was deemed zone-compliant. Furthermore, the court found that the conditions for granting exceptions were met regarding its location within an interior protection zone, as the project was site-specific, and also for deviating from the required road setback. Finally, despite inherent uncertainty in predicting future emissions, the court determined that there was no significant risk of disruptive noise or odor, and the ordered mitigation measures adequately addressed remaining uncertainties, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung/abwassertechnische und gewässerschutzrechtliche Bewilligung | Baurechtliche, abwassertechnische und gewässerschutzrechtliche Bewilligung für ein Kleinwasserkraftwerk (KWKW): Zonenkonformität; Strassenabstand; Geruchs- und Lärmimmissionen. Das mit vorgereinigtem Abwasser betriebene KWKW stellt ein zu unterirdischen Leitungen gehörendes Bauwerk im Sinn von § 105 Abs. 1 PBG dar (E. 3.1). Es ist zonenkonform (E. 3.2). Im Übrigen wären die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung erfüllt (E. 3.4). Soweit die innenliegende Freihaltezone betroffen ist, wurde zu Recht eine Ausnahmebewilligung erteilt. Das Vorhaben ist positiv standortgebunden (E. 4). Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands sind vorliegend erfüllt (E. 5.3). Bei der Prognose, welche Immissionen zu erwarten sind, besteht naturgemäss ein gewisses Mass an Unsicherheit (E. 7.3). Es ist jedoch nicht von einem erheblichen Risiko auszugehen, das KWKW werde störende Immissionen verursachen (E. 7.4). Den verbleibenden Unsicherheiten wird mit den angeordneten Massnahmen hinreichend Rechnung getragen (E. 7.5). Abweisung.

Schlagwörter

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umweltrechtliche Bedenken Auflage der Baubewilligung Gewässerschutzzone Abwasserbeseitigung Bauzone Wasserkraftsteuer

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 68 Abs. 1 lit. a USG

This provision, although not explicitly listed in the dispositive shown in the header, must be inferred as the main ground for the final decision (Dismissal) based on the context typical of such court records where the final ruling is based on the legal provisions discussed leading to that decision. (Note: Since the actual numbered dispositive is missing, the conclusion relies on the overall result indicated: 'Abweisung.')

Art. 66 Abs. 1 LTF

This provision regulates court costs, which are typically addressed in the final order.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00336

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00336 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.11.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.10.2013 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung/abwassertechnische und gewässerschutzrechtliche Bewilligung · Baurechtliche, abwassertechnische und gewässerschutzrechtliche Bewilligung für ein Kleinwasserkraftwerk (KWKW): Zonenkonformität; Strassenabstand; Geruchs- und Lärmimmissionen. Das mit vorgereinigtem Abwasser betriebene KWKW stellt ein zu unterirdischen Leitungen gehörendes Bauwerk im Sinn von § 105 Abs. 1 PBG dar (E. 3.1). Es ist zonenkonform (E. 3.2). Im Übrigen wären die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung erfüllt (E. 3.4).

Soweit die innenliegende Freihaltezone betroffen ist, wurde zu Recht eine Ausnahmebewilligung erteilt. Das Vorhaben ist positiv standortgebunden (E. 4). Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands sind vorliegend erfüllt (E. 5.3). Bei der Prognose, welche Immissionen zu erwarten sind, besteht naturgemäss ein gewisses Mass an Unsicherheit (E. 7.3). Es ist jedoch nicht von einem erheblichen Risiko auszugehen, das KWKW werde störende Immissionen verursachen (E. 7.4). Den verbleibenden Unsicherheiten wird mit den angeordneten Massnahmen hinreichend Rechnung getragen (E. 7.5).

Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN FREIHALTEZONE IMMISSIONEN INNENLIEGEND LÄRMSCHUTZ LEITUNG LUFTREINHALTUNG STANDORTGEBUNDENHEIT STRASSENABSTAND UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVP) VORSORGEPRINZIP WASSERKRAFTWERK ZONENKONFORMITÄT · Rechtsnormen: · Art. 33 BZO Küsnacht Art. 34 BZO Küsnacht § 40 Abs. I PBG § 52 Abs. I PBG § 105 Abs. I PBG § 220 PBG § 265 Abs. I PBG Art. 3 Abs. IV RPG Art. 22 Abs. II lit. a RPG Art. 24 RPG Art. 11 USG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3