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VB.2012.00287 • VG ZH VB.2012.00287 KI-generiert

Challenge to Protected Monument Designation Revoked Due to Proportionality Concerns

Geschäftsnummer VB.2012.00287
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerns the challenge to the designation of a residential building as a protected monument, where the court determined the building possessed important testimonial character. The court reasoned that while the building qualified for protection, the proportionality of the protective measures had to be weighed; relying on an expert report, the court found that contemporary, simple use of the property was impossible without substantial structural alterations, particularly due to a weak load-bearing structure, significantly diminishing the preservation interest. Consequently, the court upheld the decision of the lower administrative appeal court to revoke the protection order, concluding that even facade protection was unwarranted given the required extensive and identity-altering renovation efforts.

Legislator-Regeste

Amtlich

Denkmalschutz | Unterschutzstellung eines Wohnhauses. Qualifikation als Schutzobjekt. Verhältnismässigkeit Wichtige Zeugeneigenschaft bejaht (E. 5). Fachbericht eines Baurekursrichters als Grundlage zur Prüfung der Verhältnismässigkeit von Schutzmassnahmen (E. 6.2). Eine zeitgemässe, einfache Nutzung der Liegenschaft ist ohne schwer wiegende Eingriffe in die Bausubstanz nicht möglich (E. 6.3). Aufgrund der erforderlichen Eingriffe, insbesondere aufgrund der schwachen Tragkonstruktion, ist das Erhaltungsinteresse zu relativieren. Der Sanierungsaufwand ist gross und gleichzeitig würde das Gebäude seine Identität weit gehend verlieren. Das Baurekursgericht hat die Unterschutzstellung des Gebäudes in zulässiger Weise aufgehoben (E. 6.4 und 5). Auch ein Fassadenschutz erweist sich als ungerechtfertigt (E. 6.7). Abweisung.

Schlagwörter

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Denkmalschutz Immobilienbesitz Verhältnismässigkeit Anfechtung von Verwaltungsverfügungen Wohnnutzung Legitimation gegen Baubewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 203 Abs. I lit. c PBG

This provision likely served as the basis for reviewing the court's decision regarding the protection of the monument, as implied by the case subject and the explicit mention of the provision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00287

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00287 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.11.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Denkmalschutz · Unterschutzstellung eines Wohnhauses. Qualifikation als Schutzobjekt. Verhältnismässigkeit Wichtige Zeugeneigenschaft bejaht (E. 5). Fachbericht eines Baurekursrichters als Grundlage zur Prüfung der Verhältnismässigkeit von Schutzmassnahmen (E. 6.2).

Eine zeitgemässe, einfache Nutzung der Liegenschaft ist ohne schwer wiegende Eingriffe in die Bausubstanz nicht möglich (E. 6.3). Aufgrund der erforderlichen Eingriffe, insbesondere aufgrund der schwachen Tragkonstruktion, ist das Erhaltungsinteresse zu relativieren. Der Sanierungsaufwand ist gross und gleichzeitig würde das Gebäude seine Identität weit gehend verlieren. Das Baurekursgericht hat die Unterschutzstellung des Gebäudes in zulässiger Weise aufgehoben (E. 6.4 und 5). Auch ein Fassadenschutz erweist sich als ungerechtfertigt (E. 6.7).

Abweisung. · --- · Stichworte: · DENKMALPFLEGE DENKMALSCHUTZ PRÄGENDE WIRKUNG SCHUTZOBJEKT UNTERSCHUTZSTELLUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WICHTIGER ZEUGE ZEUGENEIGENSCHAFT · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I lit. c PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3