Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2012.00257 • VG ZH VB.2012.00257 KI-generiert

Road Renovation Contract Award Challenge Dismissed

Geschäftsnummer VB.2012.00257
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A challenge to the award of road renovation contracts concerning the timeliness of the appeal and the alleged exclusion of competitors due to speculative unit price offers was dismissed. The court held that the initial delivery of the award decision via email was insufficient to commence the appeal period until receipt was confirmed, thereby validating the appeal's filing date. Furthermore, the court reasoned that an offer should only be excluded for essential defects, upholding the principle of pricing freedom for bidders, provided they state the actual price for the specified quantities, finding no evidence that competitors violated this obligation, and concluding that the awarding authority acted within its discretionary powers.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Vergabe von Strassensanierungsarbeiten: Rechtzeitigkeit der Beschwerde; Behauptung, Mitbewerber hätten wegen spekulativer Einheitspreisofferten vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen. Die Zustellung des Vergabeentscheids per E-Mail genügte den dafür geltenden Anforderungen vorliegend nicht. Erst durch die Bestätigung des Eingangs wurde eine solche Zustellung nachträglich genehmigt, womit die Beschwerdefrist zu laufen begann (E. 2.2). Ein Angebot ist nur auszuschliessen, wenn es wesentliche Mängel aufweist (E. 3.1). Es ist vom Grundsatz der Kalkulationsfreiheit der Anbietenden auszugehen. Diese wird dadurch eingeschränkt, dass die Anbietenden denjenigen Preis anzugeben haben, den sie bei Ausführung der vorgegebenen Menge verlangen würden. Es ist nicht ersichtlich, dass die Mitbeteiligten dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wären (E. 3.7). Die Vergabebehörde hat den ihr zustehenden Ermessensspielraum nicht rechtsverletzend gehandhabt (E. 3.8). Abweisung.

Schlagwörter

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Ausschluss eines Anbieters Vertragsfreiheit Vergabe von Bauaufträgen Strassensanierung Inspektionsvertrag Erneute Prüfung der Angebote

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 139 ZPO

This procedural article is cited in the context of the case's legal basis, although the final dispositive itself is not fully provided in the excerpt, Article 139 ZPO is listed under 'Rechtsnormen' and is generally relevant for costs or procedural aspects when other grounds fail or are addressed in the final orders.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00257

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00257 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.08.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Strassensanierungsarbeiten: Rechtzeitigkeit der Beschwerde; Behauptung, Mitbewerber hätten wegen spekulativer Einheitspreisofferten vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen. Die Zustellung des Vergabeentscheids per E-Mail genügte den dafür geltenden Anforderungen vorliegend nicht.

Erst durch die Bestätigung des Eingangs wurde eine solche Zustellung nachträglich genehmigt, womit die Beschwerdefrist zu laufen begann (E. 2.2). Ein Angebot ist nur auszuschliessen, wenn es wesentliche Mängel aufweist (E. 3.1). Es ist vom Grundsatz der Kalkulationsfreiheit der Anbietenden auszugehen. Diese wird dadurch eingeschränkt, dass die Anbietenden denjenigen Preis anzugeben haben, den sie bei Ausführung der vorgegebenen Menge verlangen würden. Es ist nicht ersichtlich, dass die Mitbeteiligten dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wären (E. 3.7).

Die Vergabebehörde hat den ihr zustehenden Ermessensspielraum nicht rechtsverletzend gehandhabt (E. 3.8). Abweisung. · --- · Stichworte: · AKTENEINSICHT AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS EINHEITSPREISOFFERTE E-MAIL GESCHÄFTSGEHEIMNIS KALKULATIONSFREIHEIT PREISUMLAGERUNG RECHTZEITIGKEIT SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZ VERGLEICHBARKEIT DER ANGEBOTE VERTRAUENSSCHUTZ ZUSTELLUNGSZEITPUNKT · Rechtsnormen: · Art. 11 lit. G IVöB Art. 11 lit. a IVöB § 18 SubmV § 28 lit. h SubmV § 28 lit. j SubmV § 139 ZPO · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2