Dismissal of Appeal Regarding Burial Costs and Exhumation Claim Due to Untimely Filing
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal concerning burial costs, specifically refusing to address the appellant's request to impose exhumation costs on the opposing party because that specific claim was not part of the initial appeal subject matter. The court reasoned that the delivery confirmation, bearing a signature similar to the appellant's name and explicitly listing her name, was valid proof of service; since no other residents shared the family name, the delivery was presumed correctly made, rendering the appellant's objection late and upholding the lower court's rightful dismissal of the late appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichBestattungskosten | Bestattungskosten Nichteintreten auf die Beschwerde bezüglich des Antrags auf Auferlegung der Exhumierungskosten an die Beschwerdegegnerin, da dies nicht Beschwerdegegenstand ist (E. 1.3). Der Zustellnachweis der Post enthält eine Unterschrift, welche dem Namen der Beschwerdeführerin ähnlich sieht; zudem steht ihr Name darauf. Nebst der Beschwerdeführerin, ihrem Ehemann und ihrer Tochter wohnen keine weiteren Personen mit demselben Nachnamen in ihrem Wohnort (E. 2.1, 2.2). Demnach ist auf den Zustellnachweis abzustellen, sodass die Einsprache verspätet war und die Vorinstanz den Rekurs zu Recht abwies (E. 2.4). Abweisung soweit Eintreten
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the relevant legal norm concerning the subject matter, although the decision primarily concerns inadmissibility regarding one part of the claim.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00229
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00229 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.06.2012 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Abgaberecht ohne Steuern · Betreff: · Bestattungskosten · Bestattungskosten Nichteintreten auf die Beschwerde bezüglich des Antrags auf Auferlegung der Exhumierungskosten an die Beschwerdegegnerin, da dies nicht Beschwerdegegenstand ist (E. 1.3). Der Zustellnachweis der Post enthält eine Unterschrift, welche dem Namen der Beschwerdeführerin ähnlich sieht; zudem steht ihr Name darauf.
Nebst der Beschwerdeführerin, ihrem Ehemann und ihrer Tochter wohnen keine weiteren Personen mit demselben Nachnamen in ihrem Wohnort (E. 2.1, 2.2). Demnach ist auf den Zustellnachweis abzustellen, sodass die Einsprache verspätet war und die Vorinstanz den Rekurs zu Recht abwies (E. 2.4). Abweisung soweit Eintreten · --- · Stichworte: · BESTATTUNG EXHUMIERUNG GEBÜHREN UNTERSCHRIFT VERSPÄTUNG ZUSTELLUNG ZUSTELLUNGSNACHWEIS · Rechtsnormen: · § 11 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4