Procurement Appeal Dismissed; Appellant Awarded Costs Exceptionally
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed a procurement appeal after the appellant withdrew their complaint before submitting a reply. The court reasoned that while generally, costs are borne by the court in such situations, they would exceptionally award legal costs to the appellant. This exceptional award was granted because the appellant initially lacked sufficient grounds for their complaint and only later obtained the necessary information through the proceedings.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Submissionsverfahren. Rückzug der Beschwerde vor Einreichung der Replik. Kosten- und Entschädigungsfolgen. Erhält ein Anbieter vor dem Einreichen der Beschwerde keine ausreichende Begründung und erfährt die massgeblichen Gründe erst im Verlauf des Beschwerdeverfahrens aus Angaben der Vergabestelle oder des bevorzugten Anbieters bzw. aus den von diesen eingereichten Unterlagen, so stellt sich die Frage, wieweit diesem Umstand beim Entscheid über die Kosten- und Entschädigungsfolgen Rechnung zu tragen ist (E. 2). Praxisgemäss sind die Gerichtskosten bei dieser Konstellation auf die Gerichtskasse zu nehmen (E. 2.1). Ausnahmsweise Zusprechung einer Parteientschädigung an die Beschwerdeführerin (E. 2.2). Abschreibung des Verfahrens infolge Rückzugs der Beschwerde.
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KI-generiertUsed to determine that court costs should be borne by the court in this situation.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00180
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00180 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.07.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submissionsverfahren. Rückzug der Beschwerde vor Einreichung der Replik. Kosten- und Entschädigungsfolgen. Erhält ein Anbieter vor dem Einreichen der Beschwerde keine ausreichende Begründung und erfährt die massgeblichen Gründe erst im Verlauf des Beschwerdeverfahrens aus Angaben der Vergabestelle oder des bevorzugten Anbieters bzw. aus den von diesen eingereichten Unterlagen, so stellt sich die Frage, wieweit diesem Umstand beim Entscheid über die Kosten- und Entschädigungsfolgen Rechnung zu tragen ist (E. 2).
Praxisgemäss sind die Gerichtskosten bei dieser Konstellation auf die Gerichtskasse zu nehmen (E. 2.1). Ausnahmsweise Zusprechung einer Parteientschädigung an die Beschwerdeführerin (E. 2.2). Abschreibung des Verfahrens infolge Rückzugs der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ENTSCHÄDIGUNG KOSTEN KOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN SUBMISSIONSRECHT VERURSACHERPRINZIP · Rechtsnormen: · § 17 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4