Social Assistance Recipient Ordered to Find Cheaper Housing Despite Long-Term Occupancy
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA social assistance recipient was ordered to find a cheaper apartment, with rent not exceeding a guideline amount, and to document eight housing searches per month. The court upheld this decision, finding that while the recipient had lived in his current four-room apartment for 55 years, his long-term occupancy and established living situation did not make a move unreasonable, especially since moving costs and rent deposits could be covered by social services.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Auflage, eine günstigere Wohnung zu suchen. Der Beschwerdeführer wohnt seit 55 Jahren in seiner Vierzimmerwohnung mit einem Mietpreis von Fr. 1'534.-. Die Sozialbehörde forderte ihn auf, eine Wohnung zu suchen, die den maximalen Richtlinienmietzins von Fr. 1'100.- nicht übersteigt, verbunden mit der Auflage, bis dahin monatlich acht Wohnungssuchbemühungen nachzuweisen. Bevor der Umzug in eine günstigere Wohnung verlangt wird, ist die Situation im Einzelfall genau zu prüfen (E. 2.1). Allein die Tatsache, dass der Beschwerdeführer schon sehr lange in seiner Wohnung lebt und dementsprechend eingerichtet ist, führt nicht zur Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels (E. 3.3). Umzugskosten werden von den Sozialbehörden als situationsbedingte Leistungen übernommen und eine Mietkaution kann in Form einer Garantie geleistet werden (E. 3.5). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision likely served as the legal basis for imposing conditions on social assistance, such as the requirement to seek a cheaper apartment.
This provision relates to the general rules of administrative procedure and may have been applied regarding the procedural aspects of the social assistance decision.
This provision likely relates to the appeal process or the scope of review by the administrative court.
This provision likely pertains to the decision-making process and the imposition of specific measures or conditions by the social welfare authorities.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00158
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00158 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.04.2012 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Auflage, eine günstigere Wohnung zu suchen. Der Beschwerdeführer wohnt seit 55 Jahren in seiner Vierzimmerwohnung mit einem Mietpreis von Fr. 1'534.-. Die Sozialbehörde forderte ihn auf, eine Wohnung zu suchen, die den maximalen Richtlinienmietzins von Fr. 1'100.- nicht übersteigt, verbunden mit der Auflage, bis dahin monatlich acht Wohnungssuchbemühungen nachzuweisen.
Bevor der Umzug in eine günstigere Wohnung verlangt wird, ist die Situation im Einzelfall genau zu prüfen (E. 2.1). Allein die Tatsache, dass der Beschwerdeführer schon sehr lange in seiner Wohnung lebt und dementsprechend eingerichtet ist, führt nicht zur Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels (E. 3.3). Umzugskosten werden von den Sozialbehörden als situationsbedingte Leistungen übernommen und eine Mietkaution kann in Form einer Garantie geleistet werden (E. 3.5). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFLAGE MIETZINS MIETZINSGARANTIE MIETZINSKAUTION MIETZINSRICHTLINIEN SOZIALHILFE UMZUGSKOSTEN VERWURZELUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNGSKOSTEN WOHNUNGSMIETE WOHNUNGSWECHSEL · Rechtsnormen:
· § 24 Abs. I SHG § 20 Abs. I lit. a VRG § 38b Abs. I lit. c VRG § 50 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4