Admissibility of Price Weighting in Public Tenders Based on Bid Extremes
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the admissibility of evaluation criteria in a public tender, specifically concerning the weighting of price, following a previous decision by a higher federal court. The key issue was the scoring mechanism for price, where one bid was significantly lower (about one-third) than all others. The court ruled that the criterion of "Public Voting" may generally be considered when determining the most economically advantageous bid under relevant procurement law. Crucially, the court found that an extremely low bid must not result in all other serious and relevant bids receiving zero points; rather, the scoring range (Bandbreite) must be established to properly account for all offers that are genuinely in contention for the specific contract award.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission (Wiederaufnahme von VB.2011.00207) | Zulässigkeit von Zuschlagskriterien. Preisbewertung. Gutheissung der Beschwerde durch das Bundesgericht: Das Kriterium des "Public Voting" darf bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots gemäss § 33 Abs. 1 SubmV grundsätzlich berücksichtigt werden (E. 2). Die Einreichung eines sehr günstigen Angebots - die übrigen Anbietenden haben rund das Dreifache offeriert - darf nicht zur Folge haben, dass die übrigen Angebote für den offerierten Preis keine Punkte erhalten, soweit es sich dabei um für die konkrete Vergabe infrage kommende ernsthafte Preise handelt. Die Bandbreite ist vielmehr so festzulegen, dass sämtliche für die konkrete Vergabe ernsthaft infrage kommenden Angebote Beachtung finden. Ob auch ein sehr tiefes Angebot, bei welchem allenfalls sogar die Gestehungskosten nicht gedeckt sind, innerhalb der Preisspanne liegen muss, kann im vorliegenden Fall offen bleiben (E. 5.5). Gutheissung.
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KI-generiertThe court found that the criterion of "Public Voting" may generally be considered when determining the economically most advantageous bid according to this provision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00074
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00074 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.03.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission (Wiederaufnahme von VB.2011.00207) · Zulässigkeit von Zuschlagskriterien. Preisbewertung. Gutheissung der Beschwerde durch das Bundesgericht: Das Kriterium des "Public Voting" darf bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots gemäss § 33 Abs. 1 SubmV grundsätzlich berücksichtigt werden (E. 2).
Die Einreichung eines sehr günstigen Angebots - die übrigen Anbietenden haben rund das Dreifache offeriert - darf nicht zur Folge haben, dass die übrigen Angebote für den offerierten Preis keine Punkte erhalten, soweit es sich dabei um für die konkrete Vergabe infrage kommende ernsthafte Preise handelt. Die Bandbreite ist vielmehr so festzulegen, dass sämtliche für die konkrete Vergabe ernsthaft infrage kommenden Angebote Beachtung finden. Ob auch ein sehr tiefes Angebot, bei welchem allenfalls sogar die Gestehungskosten nicht gedeckt sind, innerhalb der Preisspanne liegen muss, kann im vorliegenden Fall offen bleiben (E. 5.5).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS BANDBREITE BEWERTUNG BEWERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN EINLADUNGSVERFAHREN PREIS PREISBESTIMMUNG PREISBEWERTUNG PREISKRITERIUM PREISLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT UNGEWÖHNLICH NIEDRIGES ANGEBOT UNTERKRITERIEN WIRTSCHAFTLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · § 32 SubmV § 33 Abs. I SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3