Inter-municipal Responsibility for Child Placement Costs
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the issue of which municipality is responsible for the costs of a child's long-term placement when the child's mother had a derived residential right in the current municipality at the time of placement. The court determined that the relevant legislation for inter-cantonal matters applied, and since the child's mother had a derived residential right in the current municipality at the time of placement, there was no support-related residence in the child's current location. Therefore, the court dismissed the appeal regarding the financial responsibility for the placement costs.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Übernahme von Fremdplatzierungskosten: Frage der örtlichen Zuständigkeit. Kammerzuständigkeit wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falls (E. 1.2). Rechtsgrundlagen betreffend Kostengutsprache und örtliche Zuständigkeit (E. 2). Streitgegenstand bildet die Frage, welches Gemeinwesen für die Fremdplatzierungskosten bis auf weiteres - somit nicht nur zur Notfallunterstützung - aufzukommen hat (E. 3.2). Das Zuständigkeitsgesetz kommt zur Anwendung, da der rechtserhebliche Sachverhalt eine interkantonale Dimension aufweist (E. 4.1.2). Die dauernde Fremdplatzierung der Beschwerdeführerin erfolgte spätestens am 27. Januar 2010 (E. 4.1.3). Zum Zeitpunkt der Fremdplatzierung bestand ein von der Kindsmutter abgeleiteter Unterstützungswohnsitz (E. 4.1.4). Damit ist kein Unterstützungswohnsitz im Sinn von Art. 7 Abs. 3 lit. d ZUG am jetzigen Aufenthaltsort der Beschwerdeführerin auszumachen (E. 4.2). Gutheissung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung (E. 6.2). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to determine that no place of support exists at the current location of the complainant.
Cited as a legal basis concerning cost coverage and local responsibility.
Cited as a legal basis concerning cost coverage and local responsibility.
Cited as a legal basis concerning cost coverage and local responsibility.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2012.00054
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2012.00054 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.05.2012 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Übernahme von Fremdplatzierungskosten: Frage der örtlichen Zuständigkeit. Kammerzuständigkeit wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falls (E. 1.2). Rechtsgrundlagen betreffend Kostengutsprache und örtliche Zuständigkeit (E. 2). Streitgegenstand bildet die Frage, welches Gemeinwesen für die Fremdplatzierungskosten bis auf weiteres - somit nicht nur zur Notfallunterstützung - aufzukommen hat (E. 3.2).
Das Zuständigkeitsgesetz kommt zur Anwendung, da der rechtserhebliche Sachverhalt eine interkantonale Dimension aufweist (E. 4.1.2). Die dauernde Fremdplatzierung der Beschwerdeführerin erfolgte spätestens am 27. Januar 2010 (E. 4.1.3). Zum Zeitpunkt der Fremdplatzierung bestand ein von der Kindsmutter abgeleiteter Unterstützungswohnsitz (E. 4.1.4). Damit ist kein Unterstützungswohnsitz im Sinn von Art. 7 Abs. 3 lit. d ZUG am jetzigen Aufenthaltsort der Beschwerdeführerin auszumachen (E. 4.2). Gutheissung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung (E. 6.2).
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSORT FREMDPLATZIERUNGSKOSTEN ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UNTERSTÜTZUNGSWOHNSITZ ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · § 16a Abs. I SHG Art. 4 Abs. I ZUG Art. 7 Abs. III lit. c ZUG Art. 7 Abs. III lit. d ZUG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3