Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2011.00821 • VG ZH VB.2011.00821 KI-generiert

Traffic Instruction Inspection Fee Upheld

Geschäftsnummer VB.2011.00821
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a fee charged for the inspection of traffic instruction, finding that the legal basis for the inspection and the fee was sufficient. The court reasoned that the traffic authority had the right to conduct the inspection, even if it was unannounced and based on a mistaken assumption about the presence of another instructor. The instructor's refusal to grant access did not negate the obligation to pay the inspection fee.

Legislator-Regeste

Amtlich

Gebühren (für die Kontrolle des Verkehrskundeunterrichts von Fahrlehrern) | Gebühr für Inspektion des Verkehrskundeunterrichts Rechtsgrundlagen der Inspektion des Verkehrskundeunterrichts der Fahrlehrer und der dafür erhobenen Gebühr (E. 2.1, 2.2). Grundsätze des Gebührenrechts (E. 2.3). Genügende gesetzliche Grundlage der Kontrollgebühr (E. 4.1). Die unangemeldete Kontrolle des Beschwerdeführers ist angesichts seiner Pflicht, dem Strassenverkehrsamt Zutritt zum Betrieb zu gestatten, nicht zu beanstanden. Daran ändert die Tatsache nichts, dass der Verkehrsexperte irrtümlich von der Anwesenheit des noch nicht geprüften Kollegen des Beschwerdeführers ausging und dann angesichts dessen Abwesenheit beschloss, den zuletzt im Jahr 2003 erfolgreich kontrollierten Beschwerdeführer erneut zu inspizieren (E. 4.2). Durch die Zutrittsverweigerung des Beschwerdeführers entfiel die Verpflichtung zur Entrichtung der Kontrollgebühr nicht, denn das Strassenverkehrsamt hatte trotz Irrtums über die Anwesenheit des Kollegen des Beschwerdeführers das Recht, bei ihm eine Kontrolle durchzuführen (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde

Schlagwörter

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Kontrollgebühr Zahlungspflicht Ordnungsbusse Gebührenfestsetzung Parkplatzkontrollgebühr hinreichende Zufahrt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 1 GebührenO
Cited as a legal basis for the inspection fee.
§ 8 Abs. I GebührenO
Cited as a legal basis for the inspection fee.
§ 13 Abs. I VRG
Cited as a legal basis for the administrative procedure.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 1 GebührenO

Cited as a legal basis for the inspection fee.

§ 8 Abs. I GebührenO

Cited as a legal basis for the inspection fee.

§ 13 Abs. I VRG

Cited as a legal basis for the administrative procedure.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00821

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00821 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.05.2012 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Abgaberecht ohne Steuern · Betreff: · Gebühren (für die Kontrolle des Verkehrskundeunterrichts von Fahrlehrern) · Gebühr für Inspektion des Verkehrskundeunterrichts Rechtsgrundlagen der Inspektion des Verkehrskundeunterrichts der Fahrlehrer und der dafür erhobenen Gebühr (E. 2.1, 2.2). Grundsätze des Gebührenrechts (E. 2.3).

Genügende gesetzliche Grundlage der Kontrollgebühr (E. 4.1). Die unangemeldete Kontrolle des Beschwerdeführers ist angesichts seiner Pflicht, dem Strassenverkehrsamt Zutritt zum Betrieb zu gestatten, nicht zu beanstanden. Daran ändert die Tatsache nichts, dass der Verkehrsexperte irrtümlich von der Anwesenheit des noch nicht geprüften Kollegen des Beschwerdeführers ausging und dann angesichts dessen Abwesenheit beschloss, den zuletzt im Jahr 2003 erfolgreich kontrollierten Beschwerdeführer erneut zu inspizieren (E. 4.2). Durch die Zutrittsverweigerung des Beschwerdeführers entfiel die Verpflichtung zur Entrichtung der Kontrollgebühr nicht, denn das Strassenverkehrsamt hatte trotz Irrtums über die Anwesenheit des Kollegen des Beschwerdeführers das Recht, bei ihm eine Kontrolle durchzuführen (E. 4.3).

Abweisung der Beschwerde · --- · Stichworte: · FAHRLEHRER GEBÜHREN GEBÜHRENAUFLAGE INSPEKTION KONTROLLE KONTROLLGEBÜHR STRASSENVERKEHR VERKEHRSKUNDEUNTERRICHT ZUTRITT · Rechtsnormen: · § 1 GebührenO § 8 Abs. I GebührenO § 13 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3