Procurement Transparency Violation in Funeral Services Contract
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a procurement process for funeral and cemetery maintenance services, the court ruled that the awarding authority violated the principles of transparency and equal treatment. The authority had invited additional bidders after the initial submission deadline and conducted a separate site visit with one of these later-invited bidders without informing the other participants. The court found that such a subsequent invitation could only be justified in exceptional circumstances, and even then, all bidders must be promptly notified to ensure equal access to information. Because no sufficient reason was provided for the late invitation and the lack of notification created unequal conditions, the court upheld the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe von Bestattungs- und Friedhofs-Unterhaltsarbeiten: Nachträgliche Einladung im Einladungsverfahren. Es erscheint fraglich, wieweit eine nachträgliche Einladung überhaupt notwendig sein kann. Hingegen sprechen erhebliche Bedenken gegen die nachträgliche Einladung weiterer Anbieter. Eine solche kann jedenfalls nur infrage kommen, wenn sie im Einzelfall aus besonderen Gründen erforderlich ist. Ferner wäre die nachträgliche Einladung allen bisher Eingeladenen unverzüglich mitzuteilen, und es wäre alles vorzukehren um die Gleichbehandlung aller Anbieter, insbesondere in Bezug auf die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, zu gewährleisten (E. 3.1). Vorliegend kann die nachträgliche Einladung nicht durch einen hinreichend wichtigen Grund gerechtfertigt werden (E. 3.2). Indem die Vergabebehörde die übrigen Anbieter nicht über die nachträgliche Einladung informierte und mit der Mitbeteiligten eine separate Begehung durchführte, verletzte sie das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot (E. 3.3). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the violation of the principle of equal treatment and transparency due to the improper invitation of additional providers.
Cited as the basis for the violation of the principle of equal treatment and transparency due to the improper invitation of additional providers.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00777
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00777 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.03.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Bestattungs- und Friedhofs-Unterhaltsarbeiten: Nachträgliche Einladung im Einladungsverfahren. Es erscheint fraglich, wieweit eine nachträgliche Einladung überhaupt notwendig sein kann. Hingegen sprechen erhebliche Bedenken gegen die nachträgliche Einladung weiterer Anbieter.
Eine solche kann jedenfalls nur infrage kommen, wenn sie im Einzelfall aus besonderen Gründen erforderlich ist. Ferner wäre die nachträgliche Einladung allen bisher Eingeladenen unverzüglich mitzuteilen, und es wäre alles vorzukehren um die Gleichbehandlung aller Anbieter, insbesondere in Bezug auf die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, zu gewährleisten (E. 3.1). Vorliegend kann die nachträgliche Einladung nicht durch einen hinreichend wichtigen Grund gerechtfertigt werden (E. 3.2). Indem die Vergabebehörde die übrigen Anbieter nicht über die nachträgliche Einladung informierte und mit der Mitbeteiligten eine separate Begehung durchführte, verletzte sie das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot (E. 3.3).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · EINLADUNGSVERFAHREN GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT NACHTRÄGLICHE EINLADUNG SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZ · Rechtsnormen: · Art. 11 lit. a IVöB § 37 Abs. I lit. c SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2