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VB.2011.00776 • VG ZH VB.2011.00776 KI-generiert

Exclusion from Procurement Due to Lack of Relevant Experience

Geschäftsnummer VB.2011.00776
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned the exclusion of bidders from a procurement process for replacing floating jetty facilities and the concrete remediation of a floating mole and access ramp, where the tendering authority required proven experience in realizing floating jetties and performing underwater work. The court upheld the exclusion because it was within the authority's discretion to demand such specific experience, and the references provided by the bidders (fixed or suspended pedestrian/bicycle bridges) were reasonably deemed not relevant to the specific requirements of the contract, thus confirming that the bidders lacked the necessary qualifications under the relevant procurement law provision.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Ersatz von Schwimmsteganlagen und Betonsanierung an Schwimmbetonmole und Einwasserungsrampe: Ausschluss vom Verfahren. Es lag im Ermessen der Vergabebehörde, für den nachgefragten Auftrag Erfahrungen bei der Realisierung von Schwimmstegen und bei der Verrichtung von Unterwasserarbeiten sowie einen entsprechenden Erfahrungsnachweis für deren Erfüllung zu verlangen. Dass sie die von den Beschwerdeführerinnen als Referenzen angegebenen fixen bzw. hängenden Fussgänger- bzw. Radwegstege als nicht einschlägig qualifizierte, erweist sich als vertretbar. Damit fehlt den Beschwerdeführerinnen die von der Vergabebehörde geforderte Eignung, weshalb ihr Angebot gestützt auf § 28 Abs. 1 lit. a SubmV vom Verfahren ausgeschlossen werden durfte (E. 3.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Ausschluss eines Anbieters Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Tiefbauvertrag unbewilligter Bau Ausschluss aus einer Arbeitsgemeinschaft Förderung der Prostitution

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 28 Abs. 1 lit. a SubmV
The court used this provision as the basis for upholding the exclusion of the appellant's offer from the proceedings due to lack of required suitability.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 28 Abs. 1 lit. a SubmV

The court used this provision as the basis for upholding the exclusion of the appellant's offer from the proceedings due to lack of required suitability.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00776

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00776 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.08.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ersatz von Schwimmsteganlagen und Betonsanierung an Schwimmbetonmole und Einwasserungsrampe: Ausschluss vom Verfahren. Es lag im Ermessen der Vergabebehörde, für den nachgefragten Auftrag Erfahrungen bei der Realisierung von Schwimmstegen und bei der Verrichtung von Unterwasserarbeiten sowie einen entsprechenden Erfahrungsnachweis für deren Erfüllung zu verlangen.

Dass sie die von den Beschwerdeführerinnen als Referenzen angegebenen fixen bzw. hängenden Fussgänger- bzw. Radwegstege als nicht einschlägig qualifizierte, erweist sich als vertretbar. Damit fehlt den Beschwerdeführerinnen die von der Vergabebehörde geforderte Eignung, weshalb ihr Angebot gestützt auf § 28 Abs. 1 lit. a SubmV vom Verfahren ausgeschlossen werden durfte (E. 3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS EIGNUNG EIGNUNGSKRITERIEN REFERENZ REFERENZOBJEKT SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · § 22 SubmV § 28 Abs. I lit. a SubmV · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3