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VB.2011.00741 • VG ZH VB.2011.00741 KI-generiert

Challenge to Contract Award Decision Regarding Cleaning Supplies and Staff Training

Geschäftsnummer VB.2011.00741
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A party challenged a contract award decision concerning the delivery of cleaning supplies and on-site staff training, arguing that the evaluation criteria and weighting were flawed. The court found that while a 50% price range for the supplies and training was barely acceptable, the evaluation of environmental friendliness was correct despite all bidders ultimately receiving maximum points for it. However, the court ruled that it was improper to assign zero points to the appellant for references while awarding maximum points to a co-involved party, or to infer superior training quality based solely on the co-involved party's external training center and greater number of qualified employees, leading to an unjustifiable point disparity. Furthermore, the court found it inadmissible to assign zero points to the appellant while giving the co-involved party 0.4 points because the appellant allegedly failed to submit a sample within two days following an undocumented request. Consequently, the court upheld the appeal and ordered that the contract be awarded to the appellant.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Submission Zuständigkeit (E. 1). Legitimation (E. 2). Zuschlagskriterien samt Gewichtung (E. 3). Eine Preisspanne von 50 % erscheint bezüglich der Lieferung von Reinigungsmitteln sowie Schulung des Reinigungspersonals vor Ort noch knapp vertretbar (E. 4). Die Umweltfreundlichkeit wurde korrekt bewertet, auch wenn ex post alle Anbietenden das Punktemaximum erhielten (E. 5). Es war nicht gerechtfertigt, die Referenzen der Beschwerdeführerin mit null Punkten und jene der Mitbeteiligten mit dem Maximum zu bewerten (E. 6). Es war ebenfalls unzulässig, aufgrund der Existenz eines auswärtigen Schulungszentrums sowie der grösseren Zahl Angestellter mit Fachausbildung auf eine bessere Qualität der Schulung vor Ort zu schliessen und aufgrund dessen der Mitbeteiligten einen ganzen, der Beschwerdeführerin hingegen null Punkte zu vergeben (E. 6). Auch hätten der Mitbeteiligten nicht 0.4 und der Beschwerdeführerin nur null Punkte gegeben werden dürfen, weil Letztere nach nicht dokumentierter Aufforderung ein Muster nicht innerhalb von zwei Tagen eingereicht haben soll (E. 7). Der Zuschlag ist der Beschwerdeführerin zu erteilen (E. 8). Kosten (E. 9). Rechtsmittel (E. 10). Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Vertragspartei Zeitvertragsbedienstete Zuschlagskriterien Servicevertrag missbräuchliche Geschäftsbedingungen kommunale Zuschlagserteilung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
E. 9
This is the section dealing with costs, which is referenced in the final orders.
E. 10
This is the section dealing with legal remedies (Rechtsmittel), which is referenced in the final orders.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
E. 9

This is the section dealing with costs, which is referenced in the final orders.

E. 10

This is the section dealing with legal remedies (Rechtsmittel), which is referenced in the final orders.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00741

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00741 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.04.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submission Zuständigkeit (E. 1). Legitimation (E. 2). Zuschlagskriterien samt Gewichtung (E. 3). Eine Preisspanne von 50 % erscheint bezüglich der Lieferung von Reinigungsmitteln sowie Schulung des Reinigungspersonals vor Ort noch knapp vertretbar (E. 4). Die Umweltfreundlichkeit wurde korrekt bewertet, auch wenn ex post alle Anbietenden das Punktemaximum erhielten (E. 5).

Es war nicht gerechtfertigt, die Referenzen der Beschwerdeführerin mit null Punkten und jene der Mitbeteiligten mit dem Maximum zu bewerten (E. 6). Es war ebenfalls unzulässig, aufgrund der Existenz eines auswärtigen Schulungszentrums sowie der grösseren Zahl Angestellter mit Fachausbildung auf eine bessere Qualität der Schulung vor Ort zu schliessen und aufgrund dessen der Mitbeteiligten einen ganzen, der Beschwerdeführerin hingegen null Punkte zu vergeben (E. 6). Auch hätten der Mitbeteiligten nicht 0.4 und der Beschwerdeführerin nur null Punkte gegeben werden dürfen, weil Letztere nach nicht dokumentierter Aufforderung ein Muster nicht innerhalb von zwei Tagen eingereicht haben soll (E. 7).

Der Zuschlag ist der Beschwerdeführerin zu erteilen (E. 8). Kosten (E. 9). Rechtsmittel (E. 10). Gutheissung. · --- · Stichworte: · LIEFERAUFTRAG PREISSPANNE SUBMISSIONSRECHT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3