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VB.2011.00688 • VG ZH VB.2011.00688 KI-generiert

Building Permit Appeal Regarding Future Mobile Antenna Expansion and Radiation Limits

Geschäftsnummer VB.2011.00688
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerns an appeal against the denial of a building permit for a replacement development involving a mobile communication antenna, specifically addressing whether future, not yet permitted, utilization expansions on the property should be factored into the current electromagnetic radiation calculations. The court ruled that planned use extensions should only be considered in the current permit application if the corresponding projects have already been made public as part of the official building permit procedure, reasoning that mere plans or preliminary designs do not meet the necessary threshold of concrete realization required to justify limiting transmission power or refusing a mobile site based on potential future over-utilization.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Mobilfunkantenne: Frage der Einbeziehung künftiger OMEN einer geplanten Ersatzüberbauung in die aktuellen Berechnungen. Zeitpunkt, ab welchem von einer nahen Realisierung der Mehrausnützung eines bereits überbauten Grundstücks auszugehen ist. Geplante Nutzungserweiterungen sollen dann berücksichtigt werden, wenn entsprechende Projekte im Baubewilligungsverfahren bereits öffentlich aufgelegt sind. Das blosse Vorliegen von Plänen und Vorprojekten vermag dem Erfordernis der hinreichenden Konkretisierung nicht zu genügend, da damit nicht sichergestellt ist, dass das Vorhaben tatsächlich auch zur Bewilligung eingereicht wird. Solange die Gefahr besteht, dass ein Bauvorhaben den Schritt von der Projektierungs- zur Bewilligungsphase nicht vollzieht, lässt sich eine Beschränkung der Sendeleistung oder gar ein Verzicht auf einen Mobilfunk-Standort nicht rechtfertigen (4.1). Abweisung.

Schlagwörter

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Mobilfunkantennenbewilligung Bauzeitverlängerung Bauplan Bauträger Legitimation gegen Baubewilligung öffentliches Gebäude

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 Abs. III lit. c NISV

This provision is cited in the 'Rechtsnormen' section and is related to the substantive issue regarding the necessity of considering future usage extensions (OMEN) in current mobile antenna calculations, which is central to the appeal's subject matter.

§ 323 PBG

This provision is cited in the 'Rechtsnormen' section and is related to the administrative law governing the building permit, which is the subject of the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00688

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00688 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.06.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 10.07.2013 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Mobilfunkantenne: Frage der Einbeziehung künftiger OMEN einer geplanten Ersatzüberbauung in die aktuellen Berechnungen. Zeitpunkt, ab welchem von einer nahen Realisierung der Mehrausnützung eines bereits überbauten Grundstücks auszugehen ist.

Geplante Nutzungserweiterungen sollen dann berücksichtigt werden, wenn entsprechende Projekte im Baubewilligungsverfahren bereits öffentlich aufgelegt sind. Das blosse Vorliegen von Plänen und Vorprojekten vermag dem Erfordernis der hinreichenden Konkretisierung nicht zu genügend, da damit nicht sichergestellt ist, dass das Vorhaben tatsächlich auch zur Bewilligung eingereicht wird. Solange die Gefahr besteht, dass ein Bauvorhaben den Schritt von der Projektierungs- zur Bewilligungsphase nicht vollzieht, lässt sich eine Beschränkung der Sendeleistung oder gar ein Verzicht auf einen Mobilfunk-Standort nicht rechtfertigen (4.1).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAUGESUCH ERSATZÜBERBAUUNG ERWEITERUNGSVORHABEN MOBILFUNK MOBILFUNKANLAGE MOBILFUNKANTENNE ORT MIT EMPFINDLICHER NUTZUNG (OMEN) · Rechtsnormen: · Art. 3 Abs. III lit. c NISV § 323 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3