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VB.2011.00617 • VG ZH VB.2011.00617 KI-generiert

Appeal Dismissed Against Apartment Building Permit Over Traffic Safety and Building Calculations

Geschäftsnummer VB.2011.00617
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal against a building permit for an apartment building, primarily concerning traffic safety, the handling of minor project defects, site integration, garage apron depth, and floor area ratio calculations. The court reasoned that the appellant failed to substantiate an expected significant increase in housing units that would necessitate a different access road configuration, upheld the municipality's use of supplementary conditions to cure defects as they did not affect the building's core structure, affirmed that a shorter garage forecourt is assessable for safety beyond just traffic hazards, and correctly classified an expansive parking space covering as a building, thus requiring its full inclusion in the maximum allowable floor area ratio.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus: Verkehrssichere Erschliessung, Ausmass von nebenbestimmungsweise heilbaren Mängeln, Einordnung, Tiefe des Garagenvorplatzes, Überbauungsziffer. Die Beschwerdeführerin vermochte nicht substanziiert darzulegen, dass in absehbarer Zeit mit einer massgeblichen Zunahme von über die zu beurteilende Stichstrasse erschlossenen Wohneinheiten zu rechnen ist. Eine solche Zunahme ist bei der Wahl der Zugangsart daher nicht zu berücksichtigen (E. 3.5). Die Mängel des Bauprojekts liegen an der Grenze dessen, was noch mittels Nebenbestimmungen korrigiert werden kann. Da die Struktur des Gebäudes nicht betroffen ist und die notwendigen Anpassungen relativ klar bezeichnet werden, liegt das gewählte Vorgehen aber im Ermessensspielraum der Gemeinde (E. 4.3 f.). § 266 PBG ist nicht nur dann zu beachten, wenn ein kürzerer Garagenvorplatz bei der Ein- und Ausfahrt zu Verkehrsgefährdungen führen könnte (E. 6.2). Die Vorinstanz qualifizierte die weit ausladende Überdachung der Abstellplätze zu Recht nicht als Vordach sondern als Gebäude. Die Überdachung ist daher in vollem Umfang an die Überbauungsziffer anzurechnen (E. 7). Abweisung.

Schlagwörter

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Auflage der Baubewilligung Zufahrtsstrasse Verkehrssicherheitsbedenken Sicherheit von Gebäuden öffentlich-rechtliches Bauverbot Baupolizei

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00617

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00617 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.01.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus: Verkehrssichere Erschliessung, Ausmass von nebenbestimmungsweise heilbaren Mängeln, Einordnung, Tiefe des Garagenvorplatzes, Überbauungsziffer. Die Beschwerdeführerin vermochte nicht substanziiert darzulegen, dass in absehbarer Zeit mit einer massgeblichen Zunahme von über die zu beurteilende Stichstrasse erschlossenen Wohneinheiten zu rechnen ist.

Eine solche Zunahme ist bei der Wahl der Zugangsart daher nicht zu berücksichtigen (E. 3.5). Die Mängel des Bauprojekts liegen an der Grenze dessen, was noch mittels Nebenbestimmungen korrigiert werden kann. Da die Struktur des Gebäudes nicht betroffen ist und die notwendigen Anpassungen relativ klar bezeichnet werden, liegt das gewählte Vorgehen aber im Ermessensspielraum der Gemeinde (E. 4.3 f.). § 266 PBG ist nicht nur dann zu beachten, wenn ein kürzerer Garagenvorplatz bei der Ein- und Ausfahrt zu Verkehrsgefährdungen führen könnte (E. 6.2).

Die Vorinstanz qualifizierte die weit ausladende Überdachung der Abstellplätze zu Recht nicht als Vordach sondern als Gebäude. Die Überdachung ist daher in vollem Umfang an die Überbauungsziffer anzurechnen (E. 7). Abweisung. · --- · Stichworte: · ABSTELLPLATZ AUGENSCHEIN AUSSTECKUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN EINORDNUNG ERSCHLIESSUNG (ANFORDERUNGEN, DURCHFÜHRUNG, FINANZIERUNG) GARAGE GEBÄUDE NEBENBESTIMMUNG ÜBERBAUUNGSZIFFER VERKEHRSSICHERHEIT VORDACH VORPLATZ · Rechtsnormen: · § 2 ABauV § 237 PBG § 238 Abs. I PBG § 238 Abs. II PBG § 256 Abs. II PBG § 266 PBG § 321 PBG Art. 15 lit. b RPG § 11 Zugangsnormalien · Publikationen:

· BEZ 2012 Nr. 3 S. 12 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2