Procurement Exclusion Upheld for Failure to Submit Safety Agreement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party was excluded from a public procurement procedure for national road maintenance involving timber felling and hedge care because it failed to return a mandatory agreement concerning construction site safety either completely unfilled and unsigned or not at all, constituting a violation of a significant formal requirement under procurement law. The court reasoned that while the procuring authority generally has discretion regarding incomplete tenders, consistent exclusion of incomplete or altered bids without prior inquiry is not excessive formalism, as it upholds the principles of equal treatment and procedural economy, meaning the authority was not obligated to request the missing agreement before making its award decision.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Holzschlagarbeiten und Heckenpflege (Nationalstrassenunterhalt): Ausschluss vom Verfahren. Die Beschwerdeführerin wurde wegen Verletzung eines wesentlichen Formerfordernisses im Sinn von § 28 lit. h SubmV aus sämtlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen, weil sie eine zum Angebot gehörende Vereinbarung über die Baustellensicherheit unausgefüllt (und ohne Unterschrift) bzw. gar nicht zurückgesandt hatte (E. 3). Grundsätzlich besteht ein gewisser Ermessensspielraum der Vergabestelle, ob sie ein unvollständiges Angebot von der Vergabe überhaupt ausschliessen oder aber die fehlenden Angaben und Unterlagen nachträglich noch einholen bzw. vorhandene Unklarheiten durch entsprechende Rückfragen beseitigen will. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Offertsteller und der Verfahrensökonomie liegt in einem konsequenten Ausschluss auch nur in geringem Masse unvollständiger oder veränderter Angebote ohne vorgängige Rückfrage kein überspitzter Formalismus (E. 4.1). Unter den gegebenen Umständen war der Beschwerdegegner nicht verpflichtet, die Beschwerdeführerin vor dem Vergabeentscheid zur Nachreichung der fraglichen Vereinbarung aufzufordern (E. 4.3). Abweisung der Beschwerden.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision governs the essential formal requirement whose breach led to the exclusion of the appellant from the proceedings.
This provision likely governed the procedural basis for dismissing the appeal in the final orders, as it is listed under 'Rechtsnormen' and the appeal was dismissed.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00581
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00581 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.03.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Holzschlagarbeiten und Heckenpflege (Nationalstrassenunterhalt): Ausschluss vom Verfahren. Die Beschwerdeführerin wurde wegen Verletzung eines wesentlichen Formerfordernisses im Sinn von § 28 lit. h SubmV aus sämtlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen, weil sie eine zum Angebot gehörende Vereinbarung über die Baustellensicherheit unausgefüllt (und ohne Unterschrift) bzw. gar nicht zurückgesandt hatte (E. 3).
Grundsätzlich besteht ein gewisser Ermessensspielraum der Vergabestelle, ob sie ein unvollständiges Angebot von der Vergabe überhaupt ausschliessen oder aber die fehlenden Angaben und Unterlagen nachträglich noch einholen bzw. vorhandene Unklarheiten durch entsprechende Rückfragen beseitigen will. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Offertsteller und der Verfahrensökonomie liegt in einem konsequenten Ausschluss auch nur in geringem Masse unvollständiger oder veränderter Angebote ohne vorgängige Rückfrage kein überspitzter Formalismus (E. 4.1).
Unter den gegebenen Umständen war der Beschwerdegegner nicht verpflichtet, die Beschwerdeführerin vor dem Vergabeentscheid zur Nachreichung der fraglichen Vereinbarung aufzufordern (E. 4.3). Abweisung der Beschwerden. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS ERMESSENSSPIELRAUM FEHLENDE UNTERLAGEN FORMERFORDERNIS GERICHTSKOSTEN OFFERTBEREINIGUNG SUBMISSIONSRECHT ÜBERSPITZTER FORMALISMUS UNVOLLSTÄNDIGES ANGEBOT VEREINBARUNG VERTRAUENSPRINZIP VERURSACHERPRINZIP · Rechtsnormen: · § 28 lit. h SubmV § 17 Abs. II VRG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3