Claimant Ordered to Repay Excess Social Assistance Due to Unreported Alimony Overpayments
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA claimant was required to reimburse social assistance payments because she continued receiving advance alimony payments that exceeded the court-ordered child support amount for three years after a divorce judgment reduced the support by a specified monthly amount, which she failed to report to the authorities. The court reasoned that the right to advance alimony payments cannot exceed the actual entitlement to child support, and the claimant could not invoke the principle of good faith or legitimate expectation to avoid repayment because the authorities did not knowingly tolerate the overpayment or assure her that the higher amounts would continue.
Legislator-Regeste
AmtlichAlimentenbevorschussung | Rückerstattung unrechtmässig bezogener Alimentenvorschüsse. Der Anspruch auf Alimentenvorschusszahlungen entspricht höchstens dem Betrag des Anspruchs auf Kinderunterhaltsbeiträge. Im vorliegenden Fall war vor drei Jahren ein Scheidungsurteil ergangen, mit dem die Kinderunterhaltsbeiträge, die der Beschwerdeführerin zustanden, um Fr. 100.- pro Monat gekürzt worden waren. Da die Beschwerdeführerin es allerdings unterliess, die Sozialbehörde über das ergangene Urteil bzw. über die Beitragsreduktion zu informieren, wurde ihr weiterhin der bisherige - den Kinderunterhaltsbeitrag um Fr. 100.- übersteigenden - Alimentenvorschussbetrag ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin bezog somit während dreier Jahre zu Unrecht zu hohe Alimentenvorschüsse und ist im entsprechenden Betrag rückerstattungspflichtig (E. 4.1). Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben kann die Beschwerdeführerin nichts zu ihren Gunsten ableiten, da die Behörden den rechtswidrigen Zustand keineswegs bewusst duldeten und ihr insbesondere nie zusicherten, überhöhte Alimentenvorschüsse auszurichten (E. 4.2). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely forms the basis for the obligation to repay undue advance payments, which is the core of the final decision.
This provision likely relates to the conditions or scope of advance payments, forming part of the legal basis for the reimbursement claim.
This provision is cited in connection with the legal framework for the case, leading to the final order.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00435
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00435 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.10.2011 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Alimentenbevorschussung · Rückerstattung unrechtmässig bezogener Alimentenvorschüsse. Der Anspruch auf Alimentenvorschusszahlungen entspricht höchstens dem Betrag des Anspruchs auf Kinderunterhaltsbeiträge. Im vorliegenden Fall war vor drei Jahren ein Scheidungsurteil ergangen, mit dem die Kinderunterhaltsbeiträge, die der Beschwerdeführerin zustanden, um Fr. 100.- pro Monat gekürzt worden waren.
Da die Beschwerdeführerin es allerdings unterliess, die Sozialbehörde über das ergangene Urteil bzw. über die Beitragsreduktion zu informieren, wurde ihr weiterhin der bisherige - den Kinderunterhaltsbeitrag um Fr. 100.- übersteigenden - Alimentenvorschussbetrag ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin bezog somit während dreier Jahre zu Unrecht zu hohe Alimentenvorschüsse und ist im entsprechenden Betrag rückerstattungspflichtig (E. 4.1). Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben kann die Beschwerdeführerin nichts zu ihren Gunsten ableiten, da die Behörden den rechtswidrigen Zustand keineswegs bewusst duldeten und ihr insbesondere nie zusicherten, überhöhte Alimentenvorschüsse auszurichten (E. 4.2).
Abweisung. · --- · Stichworte: · ALIMENTENBEVORSCHUSSUNG ALIMENTENZAHLUNGEN JUGENDHILFE MITWIRKUNGSPFLICHT RÜCKERSTATTUNGSPFLICHT RÜCKZAHLUNG VERTRAUENSSCHUTZ · Rechtsnormen: · § 20 JugendhilfeG § 24 JugendhilfeG § 25 Abs. I lit. a JugendhilfeV § 33 Abs. II JugendhilfeV § 33 Abs. III JugendhilfeV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3